Anhänger
Führerscheinklasse BE/B96/L
Klasse B96
Fahrzeugkombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B
und einem Anhänger zGM über 750kg, sofern die zGM der Fahrzeugkombination mehr als 3500kg, aber max. 4250kg beträgt.
Mindestalter 18 Jahre bzw. 17Jahre bei begleitenden Fahren
Vorbesitz der Klasse B notwendig.
Diese Ausbildung findet bei mir mit einem Automatikfahrzeug statt, da das Rangieren mit einem Automatikfahrzeug einfacher und schneller zu erlernen ist.
Klasse BE
Fahrzeugkombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B
und einem Anhänger oder Sattelanhänger, zGM max. 3,5to.
Mindestalter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei Begleitetes Fahren
Vorbesitz der Klasse B notwendig.
Diese Ausbildung findet bei mir mit einem Automatikfahrzeug statt, da das Rangieren mit einem Automatikfahrzeug einfacher und schneller zu erlernen ist.
Klasse L (Beispielbild)
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH nicht mehr als 40km/h
und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer bbH von nicht mehr als 25km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen mit Anhängern.
Mindestalter: 16 Jahre